Aus diesem Grund möchten wir nochmals an die Rauchmelderpflicht im Saarland hinweisen. Bei der Installation von Rauchmeldern geht es nicht nur um die bloße Einhaltung von Vorschriften. Rauchmelder können Leben retten – Ihr Leben – und können auch Sachwerte, vor allem in Wohnungen, schützen. Gerade in Wohnungen befinden sich viele unersetzliche Gegenstände wie Zeugnisse, Urkunden, Fotos, und persönliche Erinnerungsstücke.
Hier ein Beispiel aus unserer Gemeinde aus diesem Jahr, wie ein Rauchmelder vermutlich schlimmeres verhindert hat:
Ausgelöster Rauchwarnmelder durch angebranntes Essen, Feuerwehr öffnet Wohnung
Als am 09.01.2020 ein Mitglied des Löschbezirks Rilchingen-Hanweiler gegen 16 Uhr von seiner Arbeit nachhause kam, stellte es fest, dass in der gegenüberliegenden Nachbarswohnung ein Rauchmelder ausgelöst hat. Daraufhin versuchte er den Nachbarn, einen alleine lebenden älteren Herrn, zu erreichen. Er klingelte an der Wohnungstür und versuchte ihn telefonisch zu erreichen. Besorgt um den Herrn, da er nicht zu erreichen war, sein PKW vor der Tür stand und einige Rollläden geschlossen waren, entschloss sich der Feuerwehrmann dazu, seine Kameraden alarmieren zu lassen und wählte den Notruf 112.
Da unklar war, ob sich der Nachbar in der Wohnung befand, alarmierte die Leitstelle sofort den Löschbezirk Rilchingen-Hanweiler und einen Rettungswagen sowie die Polizei zur Einsatzstelle.
Der Einsatzleiter der Feuerwehr erkundete die Wohnung von außen und konnte am Küchenfenster starken Dunst durch Wasserdampf feststellen. Daraufhin entschloss er sich in Abstimmung mit der Polizei, die Wohnungstür durch Einsatzkräfte öffnen zu lassen.
Nachdem diese geöffnet war, stellten die Einsatzkräfte sofort einen Brandgeruch fest.
Der Angriffstrupp betrat mit Atemschutz die Wohnung und fand in der Küche angebranntes Essen auf dem Herd. Er brachte dieses nach draußen wo es abgelöscht wurde. Der Nachbar befand sich nicht in der Wohnung.
Wegen des Rauchs und des Brandgeruchs wurden die Wohnung und das Gebäude mit einem Überdrucklüfter belüftet.
Während ein neues Schloss eingebaut wurde, kam der Nachbar mit dem Fahrrad nachhause und war über den Einsatz der Feuerwehr verwundert. Er war trotzdem dankbar über das Handeln des Feuerwehrmannes und seiner Feuerwehr, da so größere Schäden verhindert werden konnten.
Prüfung der Rauchmelder nicht vergessen!
Nachdem nun ein neues Jahr begonnen hat sollten Sie prüfen, wann die Rauchwarnmelder das letzte Mal geprüft wurden. Im Saarland ist die Überprüfung einmal jährlich durchzuführen. Die Verpflichtung liegt per Gesetz beim Wohnungseigentümer/Vermieter. Achten Sie darauf, dass die Überprüfung entsprechend dokumentiert ist. Beauftragen sie ggf. eine zertifizierte Fachkraft.
Eine Überprüfung der Einhaltung der Rauchmelderpflicht findet zur Zeit zwar grundsätzlich nicht statt, aber spätestens nach einem Schadensereignis (z.B. Brand) wird sich die Staatsanwaltschaft einschalten und überprüfen, ob alle Vorschriften eingehalten wurden.
Nähere Infos rund um Rauchwarnmelder finden Sie auch unter https://www.rauchmelder-lebensretter.de/ .
Steve Mantzer und Markus Dincher