Ich bin Atemschutzgeräteträger und habe den Führerschein Klasse 2. Ab dem 50. Lebensjahr muss ich dann, um als Geräteträger eingesetzt zu werden, jedes Jahr zu einer arbeitsmedizinischen Untersuchung. Für die Verlängerung des Führerscheines alle 5 Jahre benötigt man auch eine (etwas andere) arbeitsmedizinische Untersuchung. Dennoch macht es Sinn, wenn es von den Terminen her passt, beide Untersuchungen zusammen machen zu
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