Türöffnung durch Feuerwehr–oft vermeidbar

In den letzten Jahren sind Türöffnungen immer öfters Gegenstand von Feuerwehreinsätzen. Dabei darf die Feuerwehr nur in bestimmten Situationen tätig werden, landläufig „Gefahr in Verzug“ genannt. Denn die Rechtslage einer solchen Türöffnung ist nicht einfach, wird doch das Grundrecht auf Unversehrbarkeit der Wohnung beeinträchtigt. Deshalb wird eine solche Türöffnung möglichst unter Hinzuziehung der Polizei durchgeführt. Doch auch technisch kann eine

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