Türöffnung durch Feuerwehr–oft vermeidbar

In den letzten Jahren sind Türöffnungen immer öfters Gegenstand von Feuerwehreinsätzen. Dabei darf die Feuerwehr nur in bestimmten Situationen tätig werden, landläufig „Gefahr in Verzug“ genannt. Denn die Rechtslage einer solchen Türöffnung ist nicht einfach, wird doch das Grundrecht auf Unversehrbarkeit der Wohnung beeinträchtigt. Deshalb wird eine solche Türöffnung möglichst unter Hinzuziehung der Polizei durchgeführt. Doch auch technisch kann eine

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Wohnungsbrand mit Menschenrettung

Die Feuerwehr Völklingen wurde am 03.04.21 gegen 04:15 Uhr zu einem Brand in einem Mehrfamilienhaus alarmiert. Bereits bei Ankunft der ersten Kräfte stand die Dachgeschosswohnung in Vollbrand. Da nicht bekannt war, ob sich noch Personen in dem Gebäude aufhalten, wurden unmittelbar 3 Trupps zu Personensuche und Brandbekämpfung in das Dachgeschoss entsandt. Gleichzeitig wurde das Feuer von zwei Drehleitern im Außenbereich

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